Buchhaltung für Selbstständige in der Schweiz
Verstehen Sie Ihre buchhalterischen Pflichten, die MWST-Schwelle und die Tools zur Verwaltung Ihrer selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz.
Sie sind selbstständig, Freelancer, Berater, Handwerker oder Dienstleister in der Schweiz? Diese Seite erklärt Ihnen die Grundlagen der Buchhaltung für Selbstständige: gesetzliche Pflichten, vereinfachte Buchhaltung, MWST-Schwelle, Belege, Bilanz, Steuererklärung und Wahl einer geeigneten Software.
Starten Sie Ihre Tätigkeit mit einer klaren Übersicht über Ihre Einnahmen, Ausgaben und Belege.
Bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 CHF können die buchhalterischen Pflichten je nach Ihrer Situation vereinfacht werden.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung gibt an, dass ein Unternehmen grundsätzlich ab 100.000 CHF Umsatz aus steuerbaren Leistungen mehrwertsteuerpflichtig wird.
Mit einer geeigneten Software können Sie einen großen Teil Ihrer Buchhaltung selbstständig verwalten und haben dennoch die Möglichkeit, bei komplexeren Fällen ein Treuhandbüro hinzuzuziehen.
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Die Buchhaltung für Selbstständige in der Schweiz besteht darin, Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Pflichten wie die MWST oder die Steuererklärung zu verfolgen. Von Beginn der Tätigkeit an ist es wichtig, Belege aufzubewahren und die mit der Tätigkeit verbundenen Einnahmen und Ausgaben nachvollziehen zu können.
Welche buchhalterischen Pflichten bestehen?
In der Schweiz ist die Führung einer Buchhaltung für Selbstständige eine gesetzliche Pflicht. Die buchhalterischen Regeln sind insbesondere im Schweizerischen Obligationenrecht definiert und werden auf dem
KMU-Portal des Bundes erläutert. Für Selbstständige und Einzelunternehmen bestimmt die Schwelle von 500.000 CHF in der Regel, ob eine vereinfachte Buchhaltung ausreicht oder eine vollständige Buchhaltung erforderlich ist.
Gute Nachricht: In den meisten Fällen kann ein Selbstständiger seine Buchhaltung allein verwalten, ohne Treuhandbüro. Zwischen MWST, Belegen und Erklärungen kann es jedoch schnell komplex werden.
Ein häufiger Fehler: die von der Schweizer Verwaltung geforderte Genauigkeit zu unterschätzen.
Die steuerlichen und buchhalterischen Regeln können von Ihrer Situation, Ihrem Kanton, Ihrem Status und Ihrer Tätigkeit abhängen. Die offiziellen Quellen und gegebenenfalls ein Steuerberater bleiben die Referenzen für besondere Fälle.
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Bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 CHF können die gesetzlichen Pflichten vereinfacht werden. Mit Fiduly können Sie Ihre Tätigkeit dennoch in einem strukturierten System der doppelten Buchführung verfolgen.
Ab einem Jahresumsatz von 500.000 CHF wird eine vollständige Buchhaltung nach den Regeln des Obligationenrechts erforderlich. Fiduly ist darauf ausgelegt, diese doppelte Buchführung zu begleiten.
Ein Selbstständiger kann von der MWST betroffen sein, wenn sein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen grundsätzlich 100.000 CHF erreicht. Unterhalb dieser Schwelle ist je nach Situation eine freiwillige Anmeldung möglich.
Sobald Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie insbesondere in der Lage sein:
Fiduly ermöglicht es, die MWST in der Rechnungsstellung, den Ausgaben und den buchhalterischen Berichten zu verwalten, um Ihre Abrechnungen einfacher vorzubereiten.
Weitere Einzelheiten finden Sie auch auf unserer Seite MWST-Erklärung Schweiz.
Ein Selbstständiger muss seine Einnahmen, aber auch seine beruflichen Ausgaben verfolgen. Diese Ausgaben ermöglichen es, die Rentabilität der Tätigkeit zu verstehen und eine vollständigere Buchhaltung vorzubereiten.
Die laufenden Ausgaben können insbesondere betreffen:
Mit Fiduly können Sie Ihre Ausgaben hinzufügen, Ihre Belege beifügen und eine klare Übersicht über Ihre beruflichen Kosten behalten.
Wenn ein Selbstständiger ein Einzelunternehmen ohne Angestellte betreibt, zahlt er sich in der Regel keinen Lohn im klassischen buchhalterischen Sinne aus. Die vom Geschäftskonto für den persönlichen Gebrauch entnommenen Beträge gelten als Privatentnahmen.
Diese Beträge dürfen daher nicht als berufliche Ausgabe oder Lohnkosten erfasst werden. Sie müssen über das Konto 2850 – Privatkonto verbucht werden, das im Schweizer Kontenplan für Einzelunternehmen verwendet wird.
Beispiel einer Buchung für eine Privatentnahme:
Wenn Sie Ihre Banktransaktionen in Fiduly importieren, manuell oder über EBICS, können Sie die Bankoperation auch direkt auf das Konto 2850 – Privatkonto abgleichen. Die entsprechende Buchung wird dann beim Bankabgleich erstellt.
Wichtig: Diese Logik betrifft Selbstständige im Einzelunternehmen. Die Situation kann bei einer GmbH oder AG anders sein, wo die Löhne des Geschäftsführers als Lohnkosten behandelt werden können. Im Zweifelsfall wird empfohlen, ein Treuhandbüro zu konsultieren.
Auch wenn die Pflichten vereinfacht sind, ist es nützlich, eine klare Übersicht über die finanzielle Situation Ihrer Tätigkeit zu behalten: Einnahmen, Ausgaben, Ergebnis, Aktiva, Schulden und Liquidität.
Mit einer strukturierten Buchhaltung können Sie einfacher vorbereiten:
Fiduly funktioniert als Software für doppelte Buchführung, was es ermöglicht, strukturiertere Berichte zu erstellen als eine einfache manuelle Tabelle.
Eine Buchhaltungssoftware ermöglicht es, einen großen Teil dieser Schritte zu automatisieren, Fehlerrisiken zu reduzieren und Ihre buchhalterische Übersicht besser zu strukturieren.
Ergebnis: jeden Monat Zeit gespart und weniger Fehlerrisiken.
Fiduly vereint Buchhaltung, Ausgaben, MWST, Berichte und eine Schweizer Rechnungssoftware, die auf Selbstständige zugeschnitten ist.
| Option | Vorteile | Grenzen |
|---|---|---|
| Excel-Tabelle | Anfangs einfach, kostengünstig | Fehlerrisiko, schwierige MWST-Verfolgung, keine Automatisierung |
| Treuhandbüro | Persönliche Begleitung, Delegation möglich | Höhere Kosten, weniger Echtzeit-Transparenz |
| Buchhaltungssoftware wie Fiduly | Automatisierung, Zahlungsverfolgung, Belege, MWST, Berichte | Erfordert anfängliche Einarbeitung |
Fiduly ermöglicht es, die Kontrolle über die laufende Verwaltung zu behalten und gleichzeitig eine strukturierte, verwertbare Buchhaltung zu führen, die bei Bedarf mit einer treuhänderischen Begleitung kompatibel ist.
Eine Software wie Fiduly ermöglicht es, diese Elemente von Anfang an zu strukturieren und zu vermeiden, dass Sie Ihre Buchhaltung am Jahresende neu aufbauen müssen.
Sie haben Fragen zur Buchhaltung für Selbstständige in der Schweiz? Entdecken Sie hier unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir haben die wesentlichen Informationen zusammengestellt, um Ihnen zu helfen, Ihre buchhalterischen Pflichten besser zu verstehen.
In der Schweiz muss ein Selbstständiger seine Einnahmen und Ausgaben verfolgen und seine Belege von Beginn seiner Tätigkeit an aufbewahren können. Je nach Umsatz können die Pflichten vereinfacht bleiben oder eine vollständige Buchhaltung erfordern.
Ja, in den meisten Fällen. Ein Selbstständiger mit einer einfachen Tätigkeit kann seine Buchhaltung allein verwalten, sofern er seine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig verfolgt, seine Belege aufbewahrt und seine steuerlichen Pflichten erfüllt. Eine Buchhaltungssoftware ermöglicht es, diese Aufgaben erheblich zu vereinfachen.
Die Anmeldung zur MWST wird grundsätzlich obligatorisch, sobald Ihr Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen 100.000 CHF erreicht. Je nach Art der Tätigkeit oder Organisation gibt es bestimmte Ausnahmen. Unterhalb dieser Schwelle ist eine freiwillige Anmeldung möglich.
Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Sie die richtigen MWST-Sätze in der Schweiz anwenden, zum Beispiel 8,1 % oder 2,6 % je nach Fall, Ihre MWST regelmäßig deklarieren und eine genaue Übersicht über Ihre Transaktionen führen. Eine gute Verwaltung ist unerlässlich, um Fehler und Strafen zu vermeiden.
Bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 CHF kann ein Selbstständiger in der Regel vereinfachten buchhalterischen Pflichten unterliegen. Über dieser Schwelle wird eine vollständige Buchhaltung erforderlich. Fiduly funktioniert als Software für doppelte Buchführung, was es ermöglicht, eine strukturierte Buchhaltung zu führen, auch wenn die gesetzlichen Pflichten einfacher sind.
Ja, aber dies wird dringend abgeraten. Die manuelle Buchhaltung ist zeitaufwendig, fehleranfällig und komplex zu verwalten, insbesondere bei der MWST. Die Verwendung einer Software ermöglicht es, Aufgaben zu automatisieren, Fehlerrisiken zu reduzieren und Ihre Buchhaltung besser zu strukturieren.
Ein Treuhandbüro ermöglicht es, einen Teil oder die gesamte buchhalterische Verwaltung zu delegieren, während eine Buchhaltungssoftware es ermöglicht, die laufenden Aufgaben selbst zu geringeren Kosten zu verwalten. Die richtige Wahl hängt von der Komplexität Ihrer Tätigkeit, Ihrem Budget und dem gewünschten Grad an Begleitung ab.
Es wird empfohlen, eine Software zu verwenden, die an die Schweizer Regeln angepasst ist, um die MWST und die gesetzlichen Pflichten korrekt zu verwalten. Es gibt mehrere Lösungen wie Fiduly, Bexio oder Klara. Die Wahl hängt von Ihrem Bedarf an Einfachheit, Automatisierung und Budget ab.
Ja. Die buchhalterischen Pflichten sind auf Bundesebene definiert, aber bestimmte Praktiken können je nach Kanton variieren, insbesondere in Bezug auf Steuern oder Begleitung. Zum Beispiel hat Genf ein sehr internationales Umfeld, während der Kanton Waadt dynamisch für KMU und Startups ist.
Um Ihre Buchhaltung zu verwalten, müssen Sie Ihre Einnahmen erfassen, Ihre Ausgaben verfolgen, Ihre MWST verwalten, falls zutreffend, Ihre Belege aufbewahren und Ihre Erklärung vorbereiten. Eine Buchhaltungssoftware ermöglicht es, diese Schritte zu automatisieren und Zeit zu sparen.
Ein Selbstständiger muss die mit seiner Tätigkeit verbundenen Ausgaben verfolgen: Material, Software, Bankgebühren, berufliche Reisen, Bürokosten, Versicherungen, externe Dienstleistungen und andere berufliche Kosten. Die Belege müssen aufbewahrt werden, um die Buchungen nachvollziehen und die Erklärung vorbereiten zu können.
Je nach Umsatz und Situation können die Pflichten vereinfacht sein oder eine vollständige Buchhaltung erfordern. Auch wenn die Pflichten vereinfacht sind, können eine Bilanz und strukturierte Berichte helfen, die Tätigkeit zu verfolgen und die Steuererklärung vorzubereiten.
Ja. Fiduly funktioniert als Software für doppelte Buchführung. Dies ermöglicht es Selbstständigen, eine strukturierte Buchhaltung zu führen, auch wenn ihre gesetzlichen Pflichten vereinfacht sind.
In der Regel müssen Einnahmen, Ausgaben, Belege, MWST-Informationen falls zutreffend, Kontostände, Ergebnis der Tätigkeit und für die Erklärung nützliche Elemente vorgelegt werden können. Die genauen Anforderungen können je nach Situation und Kanton variieren.
Diese Antworten geben einen allgemeinen Überblick für Selbstständige in der Schweiz. Für eine besondere Situation überprüfen Sie die offiziellen Quellen oder konsultieren Sie einen Spezialisten.
Fiduly ist für Selbstständige, Freelancer, KMU und Startups in der Schweiz konzipiert. Die Software ermöglicht es, die laufenden Bedürfnisse einer selbstständigen Tätigkeit zu verwalten: Rechnungen, Zahlungen, Ausgaben, Belege, MWST, buchhalterische Berichte und Bilanz.
Sie können mit einer einfachen Verwaltung beginnen und dann eine strukturierte Buchhaltung beibehalten, wenn sich Ihre Tätigkeit entwickelt oder Ihre Pflichten umfassender werden.
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